+++ Urlaub vom 20.11.-01.12.2024 +++
Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenleistungen. Die Kosten meiner Begleitung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Privaten Krankenversicherungen orientieren sich ebenfalls am "Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V", sofern Hebammenleistungen Bestandteil des Vertrages sind - bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.
Nach der Anmeldung treffen wir uns bereits früh in der in der Schwangerschaft zu einem Erstgespräch, bei dem wir über Ihre Wünsche und Erwartungen sprechen und ich die Anamnese erhebe und gerne auch den Mutterpass anlege. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft treffen wir uns regelmäßig zur Schwangerenvorsorge oder zu Schwangerenterminen ("Hilfe bei Beschwerden"). Bei diesen Terminen besprechen wir aktuelle Themen und aufkommende Fragen, reden über die Vorbereitungen für die Geburt, das Wochenbett und das Kind sowie das Stillen.
Sie planen eine Hausgeburt? Sprechen Sie mich an! Sind die Voraussetzungen erfüllt und ich habe Kapazität in Ihrem Geburtszeitraum, begleite ich Sie gerne dabei.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.