*** Urlaub vom 29.03. bis 13.04.2025 ***
Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenleistungen. Die Kosten meiner Begleitung in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (Ausnahme: Rufbereitschaftspauschale für die Hausgeburt, siehe unten). Die Privaten Krankenversicherungen orientieren sich ebenfalls am "Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V", sofern Hebammenleistungen Bestandteil des Vertrages sind - bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.
Nach der Anmeldung treffen wir uns bereits früh in der in der Schwangerschaft zu einem Erstgespräch, bei dem wir über Ihre Wünsche und Erwartungen sprechen und ich die Anamnese erhebe und gerne auch den Mutterpass anlege. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft treffen wir uns regelmäßig zur Schwangerenvorsorge oder zu Schwangerenterminen ("Hilfe bei Beschwerden"). Bei diesen Terminen besprechen wir aktuelle Themen und aufkommende Fragen, reden über die Vorbereitungen für die Geburt, das Wochenbett und das Kind sowie das Stillen.
Bevor der Geburtszeitraum für die geplante Hausgeburt beginnt, besprechen wir in einem ausführlichen Aufklärungsgespräch alle Fragen und Themen rund um die Geburt, die Vorbereitungen dazu, Voraussetzungen für die Geburt zuhause, der Ablauf der Geburt und die Zeit danach, Gründe für eine Überleitung in die Klinik oder das Vorgehen bei einem Notfall. Dieses Gespräch findet zwischen der 33. und 36. SSW statt.
Rufbereitschaftspauschale für die Hausgeburt: 600 Euro
Eine anteilige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung ist auf Antrag möglich, privat versicherte Frauen erfragen die Kostenübernahme bitte bei ihrer Krankenversicherung.
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